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   FG Saarland, 13.02.2007 - 1 V 1336/06   

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https://dejure.org/2007,5983
FG Saarland, 13.02.2007 - 1 V 1336/06 (https://dejure.org/2007,5983)
FG Saarland, Entscheidung vom 13.02.2007 - 1 V 1336/06 (https://dejure.org/2007,5983)
FG Saarland, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 1 V 1336/06 (https://dejure.org/2007,5983)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kosten für Errichtung eines Testaments sind keine Werbungskosten

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Einkommensteuer; Notarkosten für eine Testamenterrichtung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (§§ 20, 9 EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absetzbarkeit von Beurkundungsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides wegen Nichtberücksichtigung von Werbekosten; Drohen von Nachteilen über die eigentliche Steuerschuld hinaus ...

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2; ; EStG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 § 9 Abs. 1
    Notarkosten für eine Testamentserrichtung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Notarkosten für eine Testamentserrichtung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Testamentskosten nicht steuerlich absetzbar

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Kosten zur Errichtung eines Testamentes

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Notarkosten für Testamente sind nicht steuerlich absetzbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Notarkosten für Beurkundung eines Testaments können nicht als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden - Privater Vorgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.06.1999 - III R 37/98

    Prozeßkosten wegen Erbstreitigkeiten

    Auszug aus FG Saarland, 13.02.2007 - 1 V 1336/06
    Ergibt diese Prüfung, dass die Aufwendungen nicht oder in nur unbedeutendem Umfang auf privaten, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Umständen beruhen, so sind sie als Werbungskosten anzuerkennen (BFH-Urteil vom 17. Juni 1999 III R 37/98, BStBl. 1999, 600 m.w.N.).

    Der Erwerb kraft Erbrechts zählt zu den unentgeltlichen Erwerbsvorgängen, die der Gesetzgeber aus der Sphäre der einkommensteuerlich relevanten Betriebsvorgänge herausgenommen und der privaten Sphäre zugeordnet hat (BFH-Urteil vom 17. Juni 1999 III R 37/98, BStBl. 1999, 600 m.w.N.).

  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 13.02.2007 - 1 V 1336/06
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 14.04.1992 - VIII R 6/87

    Keine Werbungskosten durch Verzugszinsen aus verspäteter Pflichtteilsleistung

    Auszug aus FG Saarland, 13.02.2007 - 1 V 1336/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist der Erbfall stets dem privaten, d.h. dem außerbetrieblichen Bereich zuzuordnen (vgl. Urteile vom 29. Mai 1969 IV R 238/66, BStBl. 1969, 614; vom 14. April 1992 VIII R 6/87, BStBl. 1993, 275).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 13.02.2007 - 1 V 1336/06
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 29.05.1969 - IV R 238/66

    Teilungsanordnung - Betriebsvermögen - Miterbe - Privatvermögen - Entnahme des

    Auszug aus FG Saarland, 13.02.2007 - 1 V 1336/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist der Erbfall stets dem privaten, d.h. dem außerbetrieblichen Bereich zuzuordnen (vgl. Urteile vom 29. Mai 1969 IV R 238/66, BStBl. 1969, 614; vom 14. April 1992 VIII R 6/87, BStBl. 1993, 275).
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