Rechtsprechung
FG Saarland, 13.02.2007 - 1 V 1336/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kosten für Errichtung eines Testaments sind keine Werbungskosten
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Einkommensteuer; Notarkosten für eine Testamenterrichtung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (§§ 20, 9 EStG)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absetzbarkeit von Beurkundungsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides wegen Nichtberücksichtigung von Werbekosten; Drohen von Nachteilen über die eigentliche Steuerschuld hinaus ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 20 § 9 Abs. 1
Notarkosten für eine Testamentserrichtung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Notarkosten für eine Testamentserrichtung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Testamentskosten nicht steuerlich absetzbar
- advogarant.de (Kurzinformation)
Absetzbarkeit von Kosten zur Errichtung eines Testamentes
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Notarkosten für Testamente sind nicht steuerlich absetzbar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Notarkosten für Beurkundung eines Testaments können nicht als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden - Privater Vorgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 17.06.1999 - III R 37/98
Prozeßkosten wegen Erbstreitigkeiten
Auszug aus FG Saarland, 13.02.2007 - 1 V 1336/06
Ergibt diese Prüfung, dass die Aufwendungen nicht oder in nur unbedeutendem Umfang auf privaten, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Umständen beruhen, so sind sie als Werbungskosten anzuerkennen (BFH-Urteil vom 17. Juni 1999 III R 37/98, BStBl. 1999, 600 m.w.N.).Der Erwerb kraft Erbrechts zählt zu den unentgeltlichen Erwerbsvorgängen, die der Gesetzgeber aus der Sphäre der einkommensteuerlich relevanten Betriebsvorgänge herausgenommen und der privaten Sphäre zugeordnet hat (BFH-Urteil vom 17. Juni 1999 III R 37/98, BStBl. 1999, 600 m.w.N.).
- BFH, 28.11.1974 - V B 52/73
Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger …
Auszug aus FG Saarland, 13.02.2007 - 1 V 1336/06
Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239). - BFH, 14.04.1992 - VIII R 6/87
Keine Werbungskosten durch Verzugszinsen aus verspäteter Pflichtteilsleistung
Auszug aus FG Saarland, 13.02.2007 - 1 V 1336/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist der Erbfall stets dem privaten, d.h. dem außerbetrieblichen Bereich zuzuordnen (vgl. Urteile vom 29. Mai 1969 IV R 238/66, BStBl. 1969, 614; vom 14. April 1992 VIII R 6/87, BStBl. 1993, 275). - BFH, 30.06.1967 - III B 21/66
Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines …
Auszug aus FG Saarland, 13.02.2007 - 1 V 1336/06
Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239). - BFH, 29.05.1969 - IV R 238/66
Teilungsanordnung - Betriebsvermögen - Miterbe - Privatvermögen - Entnahme des …
Auszug aus FG Saarland, 13.02.2007 - 1 V 1336/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist der Erbfall stets dem privaten, d.h. dem außerbetrieblichen Bereich zuzuordnen (vgl. Urteile vom 29. Mai 1969 IV R 238/66, BStBl. 1969, 614; vom 14. April 1992 VIII R 6/87, BStBl. 1993, 275).